Informationen zur Gemeinderatswahl 2025

Es gilt Name vor Partei.

Es sind nur mehr Menschen mit Hauptwohnsitz wahlberechtigt.

Der Nicht-amtliche Stimmzettel wurde abgeschafft. Es gilt nur mehr der amtliche Stimmzettel, der bei der Wahlhandlung ausgehändigt wird.

Vorzugsstimmen können durch Ankreuzen der zur Wahl stehenden Person vergeben werden. Bis zu fünf Vorzugsstimmen können vergeben werden, wobei auf jede Vorzugsstimme gleich viele Wahlpunkte entfallen.

Wahlberechtigt bei den Gemeinderatswahlen sind:
Österreichische Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die spätestens am 26. Jänner 2025 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollenden werden, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.

Wählen mit Wahlkarte – am Wahltag in jedem beliebigen Wahlsprengel in der Gemeinde

Unter Vorlage der unverschlossenen, nicht unterschriebenen Wahlkarte kann die Wählerin bzw. der Wähler die Stimme am Wahltag in jedem Sprengel der Gemeinde abgeben. Wichtig ist dabei: Wählen im Wahllokal ist nur mit einer unverschlossenen, nicht unterschriebenen Wahlkarte möglich. Ist die Wahlkarte verschlossen oder unterschrieben muss sie als Briefwahlkarte im eigenen Sprengel abgegeben werden!